30. Juni 2021. Fachartikel von Marcus Winkler (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und für Steuerrecht) und Sascha Wein (Rechtsanwalt) im DATEV magazin Online: Das StaRUG | Die neuen Regelungen zur Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen könnten speziell für die steuerlichen Berater eine Reihe von Haftungsrisiken auslösen.
Fraglich ist, ob der Gesetzgeber diese Problematik im Turbogesetzgebungsverfahren übersehen hat oder eine verschärfte Haftung gar gewollt ist.
Anfang des Jahres ist das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz – kurz StaRUG – als Teil des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) in Kraft getreten. Beschleunigt durch die Corona Pandemie hat der Gesetzgeber damit die bisherige Lücke zwischen außergerichtlicher Sanierung und Insolvenzverfahren geschlossen. Mit den neuen Regelungen stehen den Unternehmen nun mehrere Sanierungstools zur Verfügung, jedoch erfordert die Komplexität des neuen Verfahrens eine professionelle Planung sowie ein umfassendes Know-how. Daher soll nachfolgend erläutert werden, ob diese eventuell neuen Beschäftigungsfelder für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zugleich auch ein neues Haftungsrisiko beinhalten beziehungsweise eine Verschärfung der bestehenden Haftung für die Berater auslösen können.
Den kompletten Artikel „Haftung durch die Hintertür“ von Marcus Winkler und Sascha Wein können Sie hier im DATEV magazin Online lesen.
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