Maßnahmen in der Krise - Alternativlose Alternativen

Maßnahmen in der Krise - Alternativlose Alternativen

28. Oktober 2020. Fachartikel von Thorben Schmidt (LL.M. Rechtsanwalt) im DATEV magazin Online: Die anhaltende COVID-19-Pandemie lässt den wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen praktisch keine andere Wahl, als sich nun einen Überblick über die unterschiedlichen Verfahren von Sanierung und Insolvenz zu verschaffen.

Das deutsche Recht der Gesamtvollstreckung als Ausprägung des staatlichen Gewaltenmonopols durchlief zahlreiche Entwicklungen. Zwar war immer das Ziel, den Gleichlauf der Interessen von Gläubiger und Schuldner herbeizuführen. Die jeweils geltenden Regelungen unterschieden sich aber maßgeblich darin, wie dies erreicht werden sollte. So war die Konkursordnung des Deutschen Kaiserreichs von 1877 maßgeblich auf eine Abwicklung des schuldnerischen Unternehmens ausgerichtet. Sie wurde 1935 durch die Vergleichsordnung sowie in der DDR ab 1951 durch die Gesamtvollstreckungsordnung ergänzt. Die Insolvenzordnung (InsO) trat dann 1999 in Kraft, löste die vorgenannten Gesetze ab. Seitdem regelt sie die Verfahren der Gesamtvollstreckung in Deutschland. Ihr Regelungsregime verfolgt zwar auch das Ziel einer bestmöglichen Befriedigung aller Gläubiger, jedoch räumt es dem schuldnerischen Unternehmen mehr Spielraum ein, um als Einheit fortbestehen zu können. Diese Tendenz zu mehr Autonomie des Insolvenzschuldners hat sich in den letzten Jahren durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) aus 2011 sowie ganz aktuell durch den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) verstärkt. Nachfolgend sollen die aktuellen Möglichkeiten und Entwicklungen kurz skizziert werden. …

Den kompletten Artikel „Maßnahmen in der Krise - Alternativlose Alternativen“ von Thorben Schmidt können Sie hier im DATEV magazin Online lesen.

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