Geschäftsfelder
Insolvenzberatung
Die Krise begründet vielfältige Handlungspflichten der Organe, Gesellschafter, Aufsichtsräte und Dritter. Hier stehen wir Ihnen mit höchster Fachkompetenz im Arbeitsrecht, Steuerrecht sowie Gesellschaftsrecht zur Verfügung und zeigen auf, welche Maßnahmen zum Schutz des Unternehmens und Ihrer Sicherheiten einzuleiten sind.
In der Krise sollten Sie möglichst frühzeitig die Expertise von Insolvenzrechtsspezialisten einholen, um straf- und haftungsrechtliche Risiken (Insolvenzverschleppung, Zahlung nach Insolvenzreife, Organhaftung, Steuerhaftung, Anstiftung, Beihilfe usw.) zu vermeiden. Wir beraten Sie zu allen materiellen und prozessualen Fragen des Insolvenzrechts. Zusätzlich sind unsere Rechtsanwälte auch Fachanwälte in den Bereichen Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht.
Investoren beraten wir beim Erwerb von in der Krise befindlichen oder aus Insolvenzverfahren heraus zu erwerbenden Unternehmen. Auch hier qualifiziert uns im Speziellen unsere Erfahrung als Insolvenzverwalter/Sachwalter in einer Vielzahl unterschiedlichster Verfahren unabhängig von Größe und Branche.